Holzschutzmittel

Holzschutzmittel

PCP (Pentachlorphenol)

PCP wurde aufgrund seiner fungiziden Wirkung in Holzschutzmitteln (z.B. Xylamon, Xyladecor) verwendet. Aus Unwissenheit über die Toxizität in Verbindung mit den "hervorragenden" Eigenschaften wurde es sorglos und breit verwendet - auch in Innenräumen. Von behandelten Hölzern, wie Innenraumverkleidungen und Dachstühlen kann auch Jahre nach der Anwendung noch eine Gesundheitsgefahr ausgehen, indem PCP in die Innenraumluft entweicht. Die toxische Wirkung ist länger bekannt, weswegen Verbote erlassen worden sind:

  • ab 1979 sollte kein PCP mehr in Holzschutzmitteln enthalten sein
  • 1986 wurde die Produktion eingestellt
  • ab Ende 1989 wurde PCP in Deutschland verboten

DDT (Dichlordiphenyltrichlorethan)

Nachdem 1939 die insektizide Wirkung von DDT entdeckt wurde, kam es bis 1972 weltweit zum Eintrag von ca. 2 Millionen Tonnen DDT in die Umwelt. Hauptanwendungsbereiche sind die Forstwirtschaft und der bauliche Holzschutz. In Innenräume gelangt DDT vor allem über be-handelte Hölzer. Die Kehrseite der hohen chemischen Beständigkeit von DDT-Gemischen ist ihre schwere Abbaubarkeit (Persistenz) in den Umweltmedien Wasser, Boden und Luft.
Das Gesetz über den Verkehr mit DDT von 1972 verbietet zum Schutz der menschlichen Gesundheit sowie der Umwelt die Herstellung, Anwendung und das Inverkehrbringen von DDT in der BRD. Seit 1990 gilt dieses Verbot auch für die neuen Bundesländer. DDT ist heute in allen Industrieländern zumindest mit Anwendungsverbot belegt.    
Beim Rückbau von Gebäuden ist bezüglich der Entsorgung zu klären, ob es sich bei den Baumaterialien aus Holz um Altholz ohne oder mit gefährlichen Stoffen handelt.

Lindan

Lindan ist ein Insektizid und kann ebenfalls ein Bestandteil älterer Holzschutzmittel (z.B. Xyladecor) sein. Lindan steht nicht nur im Verdacht, krebserzeugend zu sein, sondern kommt auch als Mitverursacher schwerer Krankheiten, wie Parkinson, Multiple Sklerose und Nervenschädigungen in Betracht.

 

Bewertung und Richtlinien:

  • Das Umweltbundesamt (UBA) hat sich auf eine täglich tolerierbare Aufnahme von 0,5 µg 4,4´-DDT pro Tag und kg-Körpergewicht (TDI-Wert: tolerable daily intake) festgelegt.
  • AltholzV, Altholzverordnung - Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz, 15. August 2002

Bereich: Industrie

Unsere wichtigen Leistungen im Bereich "Industrie" sind Environmental Due DiligenceAltlastenRückbau, Risikoanalyse, Compliance sowie Cradle 2 Cradle.

Bereich: Immobilien

Bewertung und Entwicklung von Immobilien durch Luftbildanalyse, Standortbewertung, Altlastenmanagement sowie die Ermittlung und Beseitigung von Gebäudeschadstoffen.

Bereich: Sachverständige

Als Umweltgutachter, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, Bodenschutz-Sachverständiger bzw. AwSV-Sachverständige unterstützen wir Sie als Privatgutachter und vor Gericht.

Bereich: Forschung

Wir unterstützen unsere Kunden bei der Durchführung von Forschungsprojekten, treiben die Entwicklung innovativer Tools voran und betreuen Bachelor- und Masterarbeiten.

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