Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe
PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) sind eine Stoffgruppe von Einzelverbindungen mit mindestens drei eng aneinander gebundenen Benzolringen, die bei Erhitzung bzw. unvollständiger Verbrennung von organischem Material unter Sauerstoffmangel (Verkehr, Industrie, Generatorgaserzeugung) entstehen.
Die Verwendung von pechhaltigem Bitumen (hoher PAK-Gehalt) erfolgte in Bodenbelägen, Klebern, Dehnungsfugen, Dichtungs- und Dachbahnen, Bautenschutz und Spachtelmasse. Steinkohlenteer wurde vor allem für Fußbodenplatten, Kleber und Holzschutzmittel verwendet. Dabei ist zu beachten, dass PAK-haltige Kleber oder Anstriche oft verdünnt vorgestrichen wurden, was zu einer Eindringtiefe von teilweise mehr als 10 cm in behandelten Böden und Wänden geführt hat.
Mit Inkrafttreten der Teerölverordnung (1991) erfolgten Verbote und Beschränkungen für den Einsatz von teerölhaltigen Holzschutzmitteln.
Bewertung und Richtlinien:
- Als Leitparameter wird Benzo(a)pyren herangezogen. Dieser Einzelstoff wird als krebser-zeugend, erbgutverändernd und fruchtschädigend auf Menschen angesehen. Zudem kann Benzo(a)pyren die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. Materialien ab Gehal-ten von 50 mg/kg können nur noch bedingt verwendet werden. Insbesondere sind dann die Vorgaben der TRGS 551 „Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Mate-rial“ einzuhalten.
- Gesetzlich verbindliche Grenz- oder Richtwerte für PAK liegen in Deutschland nicht vor.
- WGK 3 - stark wassergefährdend