Compliance und Genehmigungsverfahren
Wir helfen bei Genehmigungsverfahren und unterstützen Sie bei der Umsetzung von Auflagen
Die Sachverständigen der Envi Experts prüfen Ihre Anlage auf Genehmigungskonformität. Wir helfen Ihnen, Ihre Auflagen im Blick zu behalten und behördliche Nachforderungen abzuwenden.
Sinn und Zweck der Genehmigungspflicht ist es, die Allgemeinheit bzw. die Umwelt vor Emissionen bestimmter Anlagen vorbeugend zu schützen sowie dem Betreiber den sicheren Betrieb seiner Anlage zu ermöglichen. Für Betreiber ist der Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen ohne Genehmigung strafbewehrt. Auch die Nichtumsetzung von Genehmigungsauflagen kann im Schadenfall die Strafverfolgung auslösen. Dabei ist zu beachten, dass die Aufklärungsquote regelmäßig über 95% liegt. Wirtschaftlich gefährlich ist der nicht rechtskonforme Betrieb im Schadenfall, da dann die Versicherung die Deckung des Schadens verweigern kann.
Sowohl Anlagen, die „nur“ baurechtlich genehmigt sind, als auch immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen, haben umfangreiche umweltrechtliche Anforderungen auf Bundes- und Landesebene sowie europäische Vorgaben zu erfüllen.
Die Sachverständigen der Envi Experts prüfen die Einhaltung der Rechtsvorschriften Ihres Produktionsstandortes. Aus unseren detaillierten Gutachten und Auditberichten kann von Ihnen konkreter Handlungsbedarf abgeleitet werden. Bei Bedarf können für wichtige Fragen externe Berater und Fachanwälte zielgerichtet hinzugezogen werden.
Die Envi Experts unterstützen Sie auch, die umfangreichen, umwelt-und technikrechtlichen Regelungen zu überblicken und so zu strukturieren, dass Sie Ihre Genehmigungsauflagen sicher einhalten können und bei einer behördlichen Überprüfung sowie im Schadenfall mit einer verlässlichen Dokumentation geschützt sind. Gerne bieten wir Ihnen Betreuungsverträge an, die Sie als Betreiber bei rechtlichen Änderungen immer auf dem Laufenden halten und den rechtskonformen Betrieb Ihrer Anlage absichern.
Unsere langjährige Erfahrung beim Umgang mit genehmigungsrechtlichen Fragestellungen bieten wir unseren Kunden auch bei der Durchführung von Genehmigungsverfahren an.
Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
Grundsätzlich sind bei einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren neben dem Immissionsschutz auch Themen wie Arbeitsschutz, Boden-, Gewässer, Naturschutz sowie auch abfallrechtliche und bauplanungsrechtliche Themen zu beachten. Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren sind oftmals sehr komplex, da im Interesse der Antragstellenden und der Allgemeinheit alle in Betracht kommenden umweltschutztechnischen Belange geprüft werden müssen. Eine strukturierte und gut organisierte Antragseinreichung setzt positive Vorzeichen, um geplante Produktionsziele und Inbetriebnahmetermine einhalten zu können, andernfalls können unvollständige Antragsunterlagen zu enormen Verfahrensverzögerungen und somit auch zu wirtschaftlichen Schäden führen.
Ein typischer Ablauf eines Genehmigungsverfahrens orientiert sich an der 9. BImSchV (VO über das Genehmigungsverfahren) sowie dem Verwaltungsverfahrensgesetz. So ergeben sich für ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren die folgenden Arbeitsschritte und typischen Zeitspannen (kursive Einträge sind rechtliche Vorgaben).
Nr. |
Inhalt |
Dauer / Termin |
0. |
Voraussetzung: Bebauungsplanverfahren abgeschlossen |
|
1. |
Vorgespräch mit der Genehmigungsbehörde zum Gesamtvorhaben und den grundsätzlichen Fragen des Genehmigungsablaufs, der Inhalte und der beteiligten Personen sowie eventueller Widerstände |
|
2. |
Scoping-Termin / Erörterung mit allen beteiligten Behörden |
|
3. |
Antragstellung, Unterlagenauswertung |
4-6 Wochen |
4. |
Antrag erstellen (evtl. Verzögerung durch naturschutzfachliche Fachgutachten) |
Mind. 10 Wochen |
5. |
Einreichen des Antrags; schriftliche Eingangsbestätigung der Behörde |
|
6. |
Vollständigkeitsprüfung durch Behörde; Information über den weiteren Genehmigungsverlauf durch die Behörde |
4-6 Wochen |
7. |
Eventuelle Nachforderungen zu Unterlagen und deren Beschaffung durch den Antragsteller |
4-8 Wochen |
8. |
Inhaltliche Prüfung der Unterlagen Parallel: Beauftragung von Sachverständigengutachten; dies ist insb.bei Störfallanlagen erforderlich, besonders zeitkritisch sind naturschutzfachliche Bewertungen |
2-4 Monate |
9. |
Amtliche Bekanntmachung des Vorhabens (Amtsblatt, Internet, Lokalzeitungen etc.) |
1 Woche |
10. |
Auslegung Parallel: Beteiligung anderer Behörden |
4 Wochen (4 Wochen) |
11. |
Ende der Einspruchsfrist nach der Auslegung |
2 Wochen |
12. |
Prüfung der eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen Besondere Einwendungen aufgrund privatrechtlicher Titel werden auf dem Rechtsweg bearbeitet. |
2-4 Wochen |
13. |
Erörterungstermin Bei Terminaufhebung schriftliche Einwandeinreichung/ -bearbeitung |
max. 4 Wochen |
14. |
Erstellung einer zusammenfassenden Darstellung durch Behörde |
4 Wochen |
15. |
Bewertung und Entscheidung durch die Behörde Nachforderungen können vom Antragsteller bearbeitet werden |
4 Wochen max. 3 Monate |
16. |
Erteilung und Bekanntmachung der Genehmigung |
|
In enger Zusammenarbeit mit Ihnen und den anderen beteiligten Projektpartnern können die Envi Experts Sie bei der sicheren Erreichung der Genehmigung unterstützen.