Künstliche Mineralfasern (KMF)
Künstlichen Mineralfasern (KMF) werden in Form von Glas- oder Steinwolle zur Wärme- und Schalldämmung in Gebäuden eingesetzt. KMF wurden auch im Wandbereich (Trockenbauweise) und bei abgehängten Decken eingesetzt und wurden oftmals produktionstechnisch mit Bindemitteln und Ölen versehen. Eine Gesundheitsgefährdung (Kanzerogenität) ergibt sich – ähnlich wie bei Asbest – durch die Größe und Art der freisetzbaren Fasern. Im Gegensatz zu Asbest weisen die Fasern aber eine geringere Biobeständigkeit auf und können zudem auch quer zur Faserrichtung brechen und dadurch ihre kanzerogene Eigenschaft verlieren. Beim Ausbau des Dämmmaterials können sich Fasern lösen, die zu Irritationen von Haut, Augen und Schleimhäuten führen können.
Seit 2000 und dem Inkrafttreten von Änderungen chemikalienrechtlicher Verordnungen ist das Inverkehrbringen von krebserzeugenden Mineralfasern untersagt. Bereits ab 1996 wurden neben krebserzeugenden auch nicht krebserzeugende KMF hergestellt.
Worin liegt der Unterschied zu Asbest?
Künstliche Mineralfasern haben eine geringere Biopersistenz als Asbestfasern, das heißt, sie können mit der Zeit in der Lunge abgebaut und abtransportiert werden. Die Fasern brechen quer, wodurch sie an Länge verlieren. Asbestfasern hingegen spalten sich aufgrund ihrer Zusammensetzung nur längs auf, was den Durchmesser verringert und die Lungengängigkeit erhöht. Lungengängigkeit ist laut WHO dann gegeben, wenn die Länge > 5 µm, der Durchmesser < 3 µm und das Länge-Durchmesser-Verhältnis 3:1 beträgt.
Bewertung und Richtlinien:
- Der Kanzerogenitätsindex (KI) errechnet sich anhand einer Formel aus der chemischen Faserzusammensetzung. Dämmstoffe mit einem KI <30 gelten als krebserzeugend, mit einem KI von 30-40 als krebsverdächtig und ab KI > 40 als frei vom Krebsverdacht.
- Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Faserstäuben werden in der TRGS 521 beschrieben.
Beispiele