Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern

Regelung im Umgang mit Kampfmitteln in Mecklenburg-Vorpommern

Private Grundstückseigentümer haben die Kosten für die Sondierung und für das Freilegen als Vorsorgemaßnahmen zu tragen. Das Entschärfen, Bergen, Sprengen, Zwischenlagern, Transportieren und Vernichten von Kampfmitteln finanziert das Land bei kommunalen und privaten Grundstückseigentümern aus Billigkeitsgründen als Maßnahme der Gefahrenabwehr.

 

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