Länderregelungen Kampfmittel
Verschiedene Regelungen der Bundesländer
Übrigens: Eine allgemeine, auf Bundesebene geltende Regelung für den Umgang mit Kampfmitteln besteht nicht. Basierend auf Art. 30 GG und Art. 83 GG lässt sich somit eine Verantwortlichkeit der Länder ableiten, gesetzliche Regelungen bezüglich Aufgaben, Zuständigkeiten und Organisation sowie die Bereitstellung von personellen und finanziellen Kapazitäten für die Kampfmittelbeseitigung in ihren jeweiligen Landesgesetzen und Verordnungen zu verankern. Hierdurch ergeben sich bundeslandspezifische Unterschiede. Nachfolgend haben wir für Sie eine Liste mit den verschiedenen Vorgehensweisen zusammengestellt:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
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