Hessen
Regelung im Umgang mit Kampfmitteln in Hessen
In der Bekanntmachung vom 02.12.1997 „Beseitigung von Kampfmitteln aus dem 1. und 2. Weltkrieg“ (Az.: III 13 KMRD 6 b 02-01) werden Grundstückseigentümer darauf hingewiesen, dass die Kampfmittelräumung, d.h. das Suchen, Auffinden, Bergen und Zwischenlagern von Kampfmitteln in ihrem Auftrag und auf eigene Kosten zu erfolgen hat.
Der Transport zur Kampfmittelbeseitigungsanlage des Landes Hessen sowie die Sprengung oder die Entschärfung an der Fundstelle erfolgen durch den Kampfmittelräumdienst oder im Auftrag des Kampfmittelräumdienstes durch ein Vertragsunternehmen. Die Kosten für Entschärfung, Abtransport und Vernichtung trägt das Land Hessen.
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