Thüringen
Regelung im Umgang mit Kampfmitteln in Thüringen
Aus fiskalischen Gründen hat der Freistaat Thüringen im Jahre 1996 die Kampfmittelbeseitigung nahezu vollständig privatisiert. Gemäß § 4 Abs. 1 KampfMGAVO obliegen die Beurteilung der Kampfmittelfreiheit, das Sondieren, Freilegen, Sammeln und Zwischenlagern sowie Vernichten von Kampfmitteln nicht mehr dem staatlichen Kampfmittelräumdienst, sondern den hiermit beauftragten Unternehmen. Der Grundstückseigentümer kann im freien Wettbewerb ein zugelassenes Unternehmen seiner Wahl beauftragen. Zu den frei zu vergebenden Maßnahmen zählen die historische Recherche, das Suchen nach Kampfmitteln, die Untergrunduntersuchung und die Ausgabe einer Freigabebescheinigung. Wegen der Gefährlichkeit der Entschärfung, des Transportes, der Lagerung und der Vernichtung von Kampfmitteln und um diese Tätigkeiten durch staatliche Stellen besser überwachen zu können, hat der Freistaat Thüringen diese Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen ausschließlich einem Unternehmen übertragen, nämlich der Firma Tauber Delaborierung GmbH in Erfurt.
Als Auftraggeber muss der Grundstückseigentümer bei Gefahr im Verzuge (Einzelfundstellen)
- als Kommune zunächst die Kosten tragen
- als Privatperson keine Kosten tragen
Aus Billigkeitsgründen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt auf Antragstellung die Kostenübernahme bei Privatpersonen und die Kostenrückerstattung bei Kommunen durch das TIM, es sei denn, es handelt sich um eine gewerblich genutzte Immobilie. Bei allen anderen Maßnahmen sind sämtliche Kosten durch den Grundstückseigentümer / Bauherrn zu tragen.
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