Schleswig-Holstein

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Regelung im Umgang mit Kampfmitteln in Schleswig-Holstein

Der Kampfmittelräumdienst wird auf Antrag (des Grundstückseigentümers), von Amts wegen oder im Wege der Amtshilfe für die örtlichen Ordnungsbehörden tätig. Die gesamte Abwicklung übernimmt der Kampfmittelräumdienst. Hierzu zählen auch die Gefährdungsabschätzung und die Sondierung, die als Serviceleistung gegen Bezahlung gemäß Gebührenordnung abgerechnet wird. Die Beseitigung und Vernichtung der Kampfmittel wird ausschließlich vom Kampfmittelräumdienst mit eigenen Kräften durchgeführt.
Für private Grundstückseigentümer oder Maßnahmenträger trägt das Land aus Billigkeitsgründen die Kosten der Gefährdungsabschätzung durch Einsichtnahme in Belastungskarten. Die Kosten für eine Luftbildauswertung und für Sondierungsmaßnahmen müssen der Grundstückseigentümer oder Bauherr tragen. Die Überprüfung auf Kampfmittel ist bei überwiegend privat genutzten Grundstücken kostenlos.

 

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