Hamburg
Regelung im Umgang mit Kampfmitteln in Hamburg
Für die Gefahren, die von Kampfmitteln auf dem Grundstück ausgehen, ist der Grundstückseigentümer verantwortlich. Die Einschaltung des Kampfmittelräumdienstes ist dabei nicht zwingend vorgeschrieben. Die Auswertung von Luftbildern ist gebührenpflichtig und wird durch die Feuerwehr Hamburg durchgeführt und im Verdachtsflächenkataster dokumentiert.
Die Kampfmittelbergung, der Transport und die Entschärfung/Vernichtung werden ausschließlich vom Kampfmittelräumdienst durchgeführt, die Beauftragung und Bezahlung der Fachfirmen für die Suche nach Kampfmitteln obliegen dem privaten oder behördlichen Grundeigentümer. Die Fachfirmen müssen über die Befähigung nach § 7 und § 20 SprengG verfügen.
Das Bergen, Entschärfen und Vernichten von Kampfmitteln ist für den Grundstückseigentümer nach der Staatspraxis als Aufgabe der Gefahrenabwehr kostenfrei.
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