Baden-Württemberg
Regelung im Umgang mit Kampfmitteln in Baden-Württemberg
Kampfmittelbeseitigung, die Entschärfung von Kampfmitteln, die Beförderung geborgener Kampfmittel sowie die Vernichtung von Kampfmitteln liegen in der Verantwortung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes. Zudem obliegt dem Kampfmittelbeseitigungsdienst die Beschaffung und Auswertung von Luftbildern. Im Rahmen seiner Kapazitäten übernimmt der Kampfmittelräumdienst gegen vollständige Kostenübernahme durch den Auftraggeber die Beratung über vermutete Kampfmittel sowie die Suche und Bergung von Kampfmitteln. Soweit der Kampfmittelbeseitigungsdienst nicht tätig werden kann, sind für diese Arbeiten private Firmen zu beauftragen.
Jetzt unverbindlich ein Angebot anfordern