Brandenburg
Regelung im Umgang mit Kampfmitteln in Brandenburg
Für das Land Brandenburg hat der Kampfmittelbeseitigungsdienst einen 2-stufigen Gefährdungsplan erstellt. Für die Bebauung von Gebieten, die als Kampfmittelverdachtsflächen ausgewiesen sind, werden Baugenehmigungen nur bei Vorlage einer Kampfmittelfreiheitsbescheinigung erteilt. Unter Umständen ist auch eine kampfmitteltechnische Baubegleitung zulässig.
Die Überprüfung eines Grundstückes erfolgt auf Antrag durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst oder beauftragte Fachfirmen. Hierbei bildet die Analyse historischer Luftbilder den Ausgangspunkt zur weiteren Vorgehensweise. Kann durch eine Prüfung der Verdacht auf Kampfmittelbelastung ausgeschlossen werden, wird eine Bescheinigung ausgestellt.
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