Niedersachsen

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Regelungen im Umgang mit Kampfmitteln in Niedersachsen

Die Sondierung und Bergung wird im Auftrag und auf Kosten des Grundstückseigentümers bzw. Bauherren durchgeführt. Gemäß Runderlass erfolgt die Kampfmittelbeseitigung (nur Abtransport und Vernichtung bzw. Vernichtung vor Ort) für den privaten Grundstückseigentümer und Bauherren kostenlos. Eine Luftbildauswertung inkl. einer Empfehlung für notwendige Maßnahmen erfolgt vom Kampfmittelbeseitigungsdezernat gegen Kostenerstattung. Die Maßnahmen des Sondierens, Freilegens, Bergens und Zwischenlagerns werden von zugelassenen Fachfirmen auf Kosten des Eigentümers oder des Bauherren durchgeführt.

Bei der Kostentragung ist zwischen aliierter und ehemals reichseigener Munition zu unterscheiden. Bei aliierter Munition trägt das Land Niedersachsen die Kosten der Beseitigung, bei ehemals reichseigener Munition kann ein Kostenerstattungsantrag an die Finanzverwaltung des Bundes eingereicht werden.

 

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