Nordrhein-Westfalen
Regelung im Umgang mit Kampfmitteln in Nordrhein-Westfalen
Die Gefahrenforschung ist eine allgemeine Aufgabe der örtlichen Ordnungsbehörden. Die Kosten der eigentlichen Kampfmittelbeseitigung trägt der Staat, wogegen die Kosten der Vorbereitung und Unterstützung von Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen auf nicht bundeseigenen Flächen vom Grundstückseigentümer oder der örtlichen Ordnungsbehörde zu tragen sind. Auf Flächen des Bundes oder seiner Rechtsnachfolger tragen diese die gesamten Kosten. Bei bestätigtem Verdacht nach Vorprüfung anhand von Belastungskarten durch das Ordnungsamt erfolgt durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst die Analyse historischer Luftbilder.
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