Rheinland-Pfalz
Regelung im Umgang mit Kampfmitteln in Rheinland-Pfalz
Der Kampfmittelräumdienst wird auf Ersuchen der örtlichen Ordnungsbehörden oder von Bürgern tätig. Ihm obliegen die zentrale Luftbildauswertung, die Fachaufsicht über beauftragte Fachfirmen, die Planung und federführende Begleitung von Großmaßnahmen, die Führung eines Kampfmittelbeseitigungskatasters und die Sicherstellung der Kampfmittelbeseitigung.
Die Kosten des Kampfmittelbeseitigungsdienstes trägt grundsätzlich das Land Rheinland-Pfalz, soweit es den Einsatz vorhandenen Gerätes sowie vorhandenen Personals betrifft.
Jetzt unverbindlich ein Angebot anfordern