Saarland

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Regelung im Umgang mit Kampfmitteln im Saarland

Im Rahmen der Bauleitplanung und bei der Erstellung der Bebauungspläne schalten die Bauplanungsbehörden den Kampfmittelbeseitigungsdienst ein, der die beplanten Flächen im Hinblick auf Munitionsgefährdungen beurteilt.
Diese Überprüfung geschieht anhand historischer Karten und Luftbilder durch den Kampfmittelräumdienst oder beauftragte Drittfirmen. Die erstellte Beurteilung fließt (in der Regel) in die Bebauungspläne ein. Diese Hinweise enthalten im Falle der Feststellung einer Munitionsge-fährdung die Aufforderung, vor Beginn von Baumaßnahmen den Kampfmittelbeseitigungsdienst des Saarlandes einzuschalten. Grundsätzlich sind die Ortspolizeibehörden als untere Verwaltungspolizeibehörden zuständig für die Beurteilung und Feststellung von Munitionsgefährdung, Versicherungsaufgaben gegenüber dem Planungsträger und Bauherrn vor Beginn der Erdarbeiten und für die Veranlassung des vorsorglichen Absuchens einer munitionsgefährdeten Fläche.
Bei Bestätigung eines Gefahrenverdachts wird der Kampfmittelbeseitigungsdienst auf Anforderung der Ortspolizeibehörde oder einer Privatperson tätig und führt dann die Detektion, Bergung, Entschärfung, den Transport, die Zwischenlagerung und die Vernichtung von freigelegter oder freigewordener Kriegsmunition durch.
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst wird auch auf schriftliche Anforderung des Grundstückseigentümers oder von sonstigen Berechtigten kostenlos tätig und sucht munitionsgefährdete Flächen vor Beginn geplanter Erdarbeiten ab.

 

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